Keine nationalen Schnellschüsse bei der Vorratsdatenspeicherung

Vor wenigen Tagen gab Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bekannt, dass er ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorerst zurückstellen werde.

Er werde keinen neuen Gesetzentwurf für deren Einführung in Deutschland vorlegen, bevor der Europäische Gerichtshof (EuGH) nicht über die Vereinbarkeit der entsprechenden Richtlinie der EU-Kommission mit den europäischen Grundrechten entschieden hat.

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die anlasslose Speicherung aller Verbindungsdaten per nationalem Recht zu regeln. Die Vorratsdatenspeicherung war in Deutschland bereits in Kraft, allerdings wurde das entsprechende Gesetz im Jahr 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Seit dem 2. März 2010 wird die Vorratsdatenspeicherung nicht mehr angewendet. Die schwarz-gelbe Bundesregierung konnte sich nicht auf eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung einigen.

Jetzt liegt ein Rechtsgutachten des Generalanwalts beim EuGH zur Grundrechtsvereinbarkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor. Der Generalanwalt kommt zum Ergebnis, dass die anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten aller Bürgerinnen und Bürger gegen das EU-Grundrecht verstößt.

Die Unionsparteien und die SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag eine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung vereinbart. Allerdings brauchen wir keine Schnellschüsse auf nationaler Ebene, sondern wir sollten erst einmal das Urteil des EuGH abwarten und dann weitere Maßnahmen ergreifen.

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