Weitere Entlastungen für Familien und Unternehmen

Foto: pixabay.com

Manche sind von den Folgen der Pandemie besonders betroffen. Darum haben wir für sie im Koalitionsausschuss zusätzliche Hilfen durchgesetzt: für Familien, für Menschen mit wenig Geld, zum Beispiel Grundsicherungsempfänger*innen, für Kulturschaffende, für Restaurantbetreiber*innen und für Unternehmen.

Die Umsetzung dieser Vereinbarungen beschließen wir nun im Bundestag: Familien erhalten für jedes kindergeldberechtigte Kind einen Kinderbonus von 150 Euro. Bei Eltern mit sehr hohen Einkommen wird der Bonus auf den steuerlichen Freibetrag angerechnet. So kommt das Geld auch wirklich bei den Familien an, die darauf angewiesen sind.

Auch die besonders betroffene Gastronomie-Branche wollen wir weiter unterstützen: Bis zum 31. Dezember 2022 gilt für sie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, zum Beispiel Außer-Haus-Verkäufe.