Mit der SPD gibt es keinen “Mindestlohn light”!

Mindestlohngesetz bleibt nach Koalitionsausschuss unverändert

Seit über 100 Tagen gilt der Mindestlohn in Deutschland und man kann feststellen dass der Mindestlohn bereits in den ersten Monaten seine positive Wirkung entfaltet halt und die von Kritikern immer wieder geäußerten negativen Auswirkungen ausgeblieben sind.

Deshalb ist es auch richtig, dass Bundesarbeitsministerien Andrea Nahles nach einer ersten Bestandsaufnahme im Koalitionsausschuss Änderungen am Mindestlohngesetz ausgeschlossen hat.

Die erste Zwischenbilanz des Mindestlohngesetzes fällt positiv aus – der Schutz der Beschäftigten vor Lohndumping führt zu keinem Einbruch am Arbeitsmarkt, im Gegenteil: Das Geld kommt bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an, der Arbeitsmarkt boomt und die ehrlichen Arbeitgeber sind nicht mehr die Dummen. Auch der Einzelhandel profitiert mit einem kräftigen Umsatzplus. Es gibt also keine Gründe, das Mindestlohngesetz zu ändern.

Wir wollen auch weiterhin einen Mindestlohn, der wirkt. Und dafür braucht es Kontrollmechanismen, wie die Dokumentationspflicht. Ohne die Erfassung der Arbeitszeit wäre der Mindestlohn ein zahnloser Tiger – auch das hat Andrea Nahles im Koalitionsausschuss gestern richtig dargelegt und sich zurecht durchgesetzt. Es bleibt dabei: Einen Mindestlohn light wird es mit der SPD nicht geben.