Mindestlohn für Azubis kommt!

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Der Deutsche Bundestag hat heute in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“ (BBiG) beraten.
 
Mit dem Modernisierungsgesetz werden u.a. Mindestvergütungen für Auszubildende eingeführt. Damit wird eine Forderung der SPD und der Jusos aus dem Bundestagswahlprogramm und aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, denn auch Auszubildende haben einen Anspruch auf eine gute Bezahlung.
 
Mit der Unterstützung des DGB und einer Vereinbarung mit der BDA konnte ein erstes gutes Ergebnis in den Verhandlungen mit der Union erzielt werden, welches wir im parlamentarischen Verfahren noch verbessern wollen.
 
Mit dem Gesetz wird der Mindestlohn für Auszubildende ab 1. Januar 2020 auf 515 Euro im ersten Lehrjahr festgelegt und erhöht sich bis zum dritten Lehrjahr auf 695 Euro. Die SPD hat in den Verhandlungen durchgesetzt, dass der Mindestlohn in den folgenden Jahren weiter steigt: 550 Euro (2021), 585 Euro (2022) und 620 Euro (2023) im ersten Lehrjahr. Durch die prozentuale Steigerung bei den Ausbildungsgehältern wird die Mindestvergütung im dritten Lehrjahr 837 Euro (2025) betragen.
 
Die SPD steht auf der Seite der jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Und das ist auch Politik für ein solidarisches Land!