Achim Post und Norbert Römer: „Die Sicherung von Arbeitsplätzen sind Gemeinwohl und schutzbedürftig!“

Achim Post & Norbert Römer

Achim Post & Norbert Römer

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Ministererlaubnis für die Fusion von zwei Supermarktketten als rechtswidrig gestoppt. Bundesminister Sigmar Gabriel hatte eine Sondererlaubnis mit hohen Auflagen erteilt, um auch Tausende Arbeitsplätze zu retten.

Dazu erklären Norbert Römer, Vorsitzender der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag, und Achim Post, Vorsitzender der NRW-Landesgruppe im Deutschen Bundestag:

„Die Sicherung der Arbeitsplätze für knapp 16.000 Beschäftigte war das Leitmotiv für Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel bei der Erteilung der Sondererlaubnis. Dementsprechend hoch waren auch die Auflagen für die Genehmigung. Priorität hatte die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit. Es ging um Gewissheit für die Beschäftigten, dass möglichst viele ihrer Arbeitsplätze dauerhaft erhalten bleiben. Mit der Ministerentscheidung hätten vor allem gute und tariflich abgesicherte Stellen gewährleistet werden können. Genau dieser Schutz der Arbeitsplätze und der guten Arbeitnehmerrechte sind Gemeinwohlgründe par excellence.

Leider hat das Oberlandesgericht diese Leitmotive mit seinem Urteil verkannt. Sollte das Gesetz über Wettbewerbsbeschränkungen die Sicherung von Arbeitsplätzen nicht vorsehen, so ist es Aufgabe der Politik, das schnellstmöglich zu ändern. Der Schutz von Arbeitsplätzen gehört als Gemeinwohlgrund ins Gesetz!“