MdB Achim Post: Ja zu „Nein heißt Nein“!

Der Deutsche Bundestag verabschiedet die Reform des Sexualstrafrechts

Seit vielen Jahren wird über die Verschärfung des Sexualstrafrechts diskutiert – am Donnerstag dieser Woche wurde die Reform vom Deutschen Bundestag beschlossen. Künftig sind alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt. „Ein „Nein!“ des Opfers reicht nun aus, um die Strafbarkeit zu begründen“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD).

Nach bisheriger Rechtslage ist die Strafbarkeit wegen Vergewaltigung davon abhängig, dass der Täter sein Opfer nötigt, Gewalt anwendet oder eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt. Eine lediglich verbale Ablehnung sexueller Handlungen durch das Opfer reicht bisher nicht aus. „Diese Gesetzeslage ruft zu Recht großes Unverständnis hervor. Deshalb war die Reform nötig und lange überfällig“, erklärt Achim Post. Künftig ist sichergestellt, dass „Nein!“ auch Nein heißt. Mit dieser Gesetzesreform wird das deutsche Strafrecht nun endlich die Voraussetzungen der Istanbul-Konvention erfüllen, die bereits 2011 unterzeichnet wurde. Einer Ratifizierung der Konvention steht nichts mehr im Weg.

Mit der Reform werden darüber hinaus zwei neue Tatbestände in das Strafrecht aufgenommen: Erstens wird sexuelle Belästigung künftig generell unter Strafe gestellt. Bisher konnte diese nur dann sanktioniert werden, wenn sie am Arbeitsplatz passierte. Zweitens werden in Zukunft auch Missachtungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die aus Gruppen heraus begangen werden, bestraft.

Achim Post abschließend: „Die Änderungen stärken das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Hierfür hat sich die SPD schon lange eingesetzt. Leider hat es bei der Union erst nach den Ereignissen der Silvesternacht in Köln und der anschließenden gesellschaftlichen Debatte ein Umdenken gegeben. So konnte nach langer Blockadehaltung der CDU/CSU im parlamentarischen Verfahren das Sexualstrafrecht nun endlich reformiert werden.“