Mehr Geld für NRW

MdB Achim Post: Druck auf den Bund zahlt sich aus

Der Bund stellt den Ländern und Kommunen insgesamt rund 14,6 Mrd. Euro an Unterstützung bereit. In den nächsten drei Jahren will der Bund 7 Mrd. Euro zusätzlich für die Integrationshilfe zahlen. 2,6 Mrd sollen für die flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft zwischen 2016 und 2018 bereitgestellt werden. Ab 2018 werden die Kommunen mit weiteren 5 Mrd. Euro jährlich entlastet. „Der Bund hat endlich auf den Druck der Länder – und maßgeblich auf die Forderungen aus NRW – reagiert“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD).

Zusätzlich zu diesen Mitteln verabschiedete der Deutsche Bundestag am Donnerstag dieser Woche das Integrationsgesetz. Ziel des Gesetzes ist es, Geflüchteten die Integration und Teilhabe in Deutschland zu erleichtern. „Die SPD hat in der Flüchtlingsfrage von Anfang an auf eine schnelle Integration und ein entsprechendes Gesetz gedrungen und sich nun mit dieser Forderung durchgesetzt“, so Achim Post.

Mit dem Integrationsgesetz werden klarere und verbindlichere Regeln für die Integration geschaffen. „Menschen, die Zuflucht in Deutschland suchen, wollen wir eine Chance geben, schnell auf eigenen Beinen zu stehen. Wer sich anstrengt und seinen Beitrag leisten möchte, für den werden wichtige Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen“, erklärt Achim Post.

Das Integrationsgesetz greift viele Forderungen der Kommunen auf: Angefangen von der Wohnsitzauflage – aus kommunaler Sicht eine der dringendsten Maßnahmen – über die Sprachförderung bis hin zur besseren Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt soll der Neustart in Deutschland leichter gemacht werden.

Die Integration in den Arbeitsmarkt ist einer der Kernpfeiler für gesellschaftliche Integration. Für einen schnellen und sinnvollen Beschäftigungseinstieg legt der Bund daher ein Arbeitsmarktprogramm für 100.000 zusätzliche, gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende auf. Zudem wird die sogenannte 3+2-Regelung für geduldete Auszubildende eingeführt. Dadurch erhalten Azubis eine Duldung für die Gesamtdauer ihrer Ausbildung. Für eine anschließende Beschäftigung wird ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre erteilt. Dies ist auch ein wichtiger Schritt zur Deckung des Fachkräftebedarfs. „Die 3+2-Regelung schafft endlich Rechtssicherheit für Geduldete und Ausbildungsbetriebe. Damit wird es Betrieben nun ermöglicht, die Früchte ihres Ausbildungsengagements ernten zu können“, erklärt MdB Post.

Das Gesetz regelt auch, dass die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale künftig anrechnungsfrei ist. Dies war ein großes Anliegen der Sportvereine und anderer ehrenamtlicher Organisationen, für das sich die SPD im parlamentarischen Verfahren eingesetzt hatte.

Achim Post abschließend: „Durch das Gesetz werden die Rahmenbedingungen für Integration und Teilhabe für Geflüchtete – insbesondere auf kommunaler Ebene – deutlich verbessert. Das ist ein riesiger Fortschritt und der trägt eine sozialdemokratische Handschrift.“