Doppelverbeitragung bei der betrieblichen Altersvorsorge abschaffen

Das MT und die NW berichten in ihren aktuellen Ausgaben über die sog. Doppelverbeitragung bei der betrieblichen Altersvorsorge.

Seit 2004 müssen gesetzlich versicherte Rentner auf Vorsorgebezüge, die als Einmalzahlung geleistet werden, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen.

Vor einigen Wochen war ich beim Mindener Stammtisch der Direktversicherungsgeschädigten zu Gast, um mich über das Thema mit den Vereinsmitgliedern auszutauschen.

Nach dem Treffen waren wir einhelliger Meinung, die Doppelverbreitragung bei der betrieblichen Altersversorgung muss abgeschafft werden.

Ich finde es absolut inakzeptabel, wenn Arbeitnehmer auch den Arbeitgeberanteil in der Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Auch muss dringend überprüft werden, ob diese Doppelverbeitragung bei bereits bestehenden Verträgen rückwirkend geändert werden kann.

Die Anregungen aus dem Treffen habe ich mit nach Berlin genommen und habe sie in den Gremien der SPD eingebracht. Mir ist es gelungen einen einstimmigen Beschluss des SPD-Präsidiums und des Parteivorstandes zur Abschaffung der Doppelverbeitragung zu erwirken.

Das ist ein wichtiger Schritt gewesen. Aber es ist nur ein Anfang, dem nun weitere Schritte folgen müssen. Es sind nun alle Parteien aufgefordert, sich zu entscheiden und entsprechende Beschlüsse herbeizuführen, um diese Ungerechtigkeit zu beenden.