MdB Achim Post informiert über den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Zum neuen Jahr ändert sich Einiges in der Pflege: Ab 2017 stellt die Bundesregierung mit der Umsetzung der beiden ersten Pflegestärkungsgesetze zusätzlich rund 5 Milliarden Euro pro Jahr für die Pflege zur Verfügung. Aus diesem Anlass stellt das Bundesministerium für Gesundheit eine ganze Reihe neuer Informationsmaterialien zurVerfügung.

Im Zentrum der Pflegestärkungsgesetze steht der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Ab dem kommenden Jahr haben dadurch bis zu 500.000 Menschen zusätzlich erstmals Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Künftig werden körperliche, geistige und seelische Beeinträchtigungen von Pflegebedürftigen gleichermaßen berücksichtigt. So erhalten etwa demenziell erkrankte Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Hinzu kommen viele Verbesserungen für Pflegebedürftige, Pflegende und Angehörige: So werden etwa die Kurzzeit- und Verhinderungspflege gestärkt und der Personalschlüssel in Pflegeeinrichtungen an die neuen Pflegegrade angepasst.

„Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird die Pflegeversicherung tiefgreifend verändert. Nun kommt es darauf an, die Menschen über diese Änderungen gut zu informieren, damit sie alle neuen Leistungen und Angebote auch in Anspruch

nehmen können“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD). Vom Bundesgesundheitsministerium angeboten werden dazu unter anderem eine Broschüre zu den neuen Leistungen der Pflegestärkungsgesetze und ein „Ratgeber zur Pflege“.

Das Broschürenpaket kann kostenlos beim Büro von MdB Achim Post, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Telefon: 030/227 74813, Fax: 030/227 76813, E-Mail: achim.post@bundestag.de bestellt sowie im Internet unter www.wir-stärken-die-pflege.de heruntergeladen werden.