Achim Post informiert über den Ratgeber Betreuungsrecht

Foto: Pixabay.com

Nicht nur ein Unfall kann das ganze Leben verändern. Auch eine psychische Krankheit oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung stellt Menschen vor neue Herausforderungen. Auf einmal ist man auf die Hilfe anderer angewiesen. Wichtig für solch eine Situation ist eine Vorsorgevollmacht. Der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD) weist in diesem Zusammenhang auf den neuen Ratgeber des Bundesjustizministeriums rund um das Thema Betreuungsrecht hin.

Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. „Ich halte es für wichtig, im Fall der eigenen Hilfsbedürftigkeit rechtzeitig vorzusorgen. Wer vertritt meine Interessen im Ernstfall? Wer wird meine Betreuerin oder mein Betreuer bzw. meine Bevollmächtigte oder mein Bevollmächtigter?“, so Achim Post.

Viele Menschen sind sich darüber unsicher, was eine Betreuung für sie bedeutet. Sie möchten z. B. wissen, inwieweit sie selbst auf die Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers Einfluss ausüben können. Diese und andere Fragen beantwortet der neue Ratgeber des Bundesjustizministeriums. Die Broschüre ist nicht nur ein Ratgeber für diejenigen, die für den Fall ihrer eigenen Hilfsbedürftigkeit vorsorgen wollen. Sie richtet sich auch an Betreuerinnen oder Betreuer, die sich insbesondere ehrenamtlich engagieren. Der Ratgeber enthält neben Informationen zum Betreuungsrecht auch ein mit den Justizministerien der Länder abgestimmtes Muster für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht.

Die Broschüre kann kostenlos beim Büro von MdB Achim Post, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Telefon: 030/227 74 813, Fax: 030/227 76 813, E-Mail: achim.post@bundestag.de oder beim Bundesjustizministerium bestellt werden.