Achim Post informiert über den Ratgeber Patientenverfügung

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Leiden, Krankheit, Sterben. Wenn man gesund ist, denkt man ungern über diese Themen nach. Dennoch ist es umso wichtiger, sich rechtzeitig damit auseinanderzusetzen und eine Patientenverfügung aufzusetzen.

Ein Instrument, mit dem man in jeder Phase seines Lebens vorsorglich für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit festlegen kann, welche Behandlung gewünscht ist. Der aktuelle Ratgeber „Patientenverfügung“ des Bundesjustizministeriums, auf den der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD) hinweist, klärt über alle wichtigen Aspekte rund um das Thema auf.
Welche ärztlichen Maßnahmen und Eingriffe wünsche ich mir, wenn ich nicht mehr darüber entscheiden kann? Ab welchem Zeitpunkt möchte ich auf bestimmte Behandlungen verzichten? Diese Entscheidungen kann jeder Mensch vorsorglich in einer Patientenverfügung treffen. Im Fall der Einwilligungsunfähigkeit klärt die Patientenverfügung, ob und inwieweit eine ärztliche Behandlung oder pflegerische Begleitung gewünscht ist. Eine Patientenverfügung ist für alle Beteiligten, von Angehörigen bis hin zu Ärzten und Pflegern verbindlich.

Achim Post: „Ich weiß, dass es nicht einfach ist, sich mit den Themen Krankheit und Sterben auseinanderzusetzen. Wir alle wünschen uns ein langes und gesundes Leben. Es ist aber trotzdem wichtig, sich rechtzeitig damit zu beschäftigen, welche medizinischen Maßnahmen man sich für den Ernstfall wünscht. Dafür braucht man eine Patientenverfügung.“

Die aktuelle Broschüre des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz ist eine Hilfestellung für Fragen, die sich aufgrund einer Krankheit, als Folge eines schweren Unfalls oder am Ende des Lebens stellen können. Sie soll anregen und unterstützen, rechtzeitig für den Ernstfall Vorkehrungen zu treffen.

Die Broschüre kann kostenlos beim Büro von MdB Achim Post, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Telefon: 030/227 74 813, Fax: 030/227 76 813, E-Mail: achim.post@bundestag.de oder beim Bundesjustizministerium  bestellt werden.