Achim Post und Ernst-Wilhelm Rahe beim Amtsgericht Lübbecke: Betreuung, Zwangsunterbringung und Personalsituation im Focus!

Ernst-Wilhelm Rahe, Thomas Beimann und Achim Post im weihnachtlich geschmückten Amtsgericht! Foto: Hartmut Stickan

Ernst-Wilhelm Rahe, Thomas Beimann und Achim Post im weihnachtlich geschmückten Amtsgericht!
Foto: Hartmut Stickan

Lübbecke: Die tägliche Arbeit eines Richters am Amtsgericht stand im Mittelpunkt eines Gespräches der Bundes- und Landtagsabgeordneten Achim Post (MdB) und Ernst-Wilhelm Rahe (MdL) beim Gericht in Lübbecke.

Der Direktor des Lübbecker Amtsgerichtes, Thomas Beimann, hatte die beiden Abgeordneten zu einem Informationsgespräch eingeladen.  Die sensible Aufgabe der Amtsrichter, bei der gesetzlichen Betreuung den richtigen Betreuer auszuwählen, nahm dabei einen breiten Raum ein. „Ob ein Familienangehöriger, ein ehrenamtlicher oder hauptamtlicher Betreuer gewählt werden kann, muss jedes Mal genau geprüft werden“ erklärte Beimann den Abgeordneten. „Maßgeblich ist der Wunsch des Betroffenen, wenn ihm gefolgt werden kann, sowie die Umstände des Einzelfalls.“ Gut werde mit den heimischen Betreuungsvereinen zusammengearbeitet, die auch ehrenamtliche Betreuer vorschlagen würden. Dieses bestätigte auch Ernst-Wilhelm Rahe: “Als Richter muss man viel Lebenserfahrung mitbringen und gewinnt im Laufe des Berufslebens auch viel dazu, weil man die Höhen und vor allem die Tiefen menschlichen Zusammenlebens kennenlernt und dann entscheiden muss.

Durch die Nähe zur zentralen Psychiatrie im Krankenhaus Lübbecke sei das Amtsgericht auch mit der kreisweiten Aufgabe „Zwangsunterbringung“ befasst. „Das erfordert von uns Richtern einen Eildienstplan auch am Wochenende, “ wies Richter Beimann auf die Personalsitu-ation am Gericht hin. „Bei zurzeit nur vier Richtern ist die Belastung beträchtlich. Hohe Fallzahlen gibt es immer wenn `das Laub fällt oder kommt`“ umschrieb er die etwas von der Jahreszeit abhängige Belastung in diesem Bereich.

MdB Achim Post würdigte insbesondere den zeitnahen Ablauf der Verfahren trotz der hohen Arbeitsbelastung des Gerichtes: „Bei einer Belastung von 135 bis 150% der einzelnen Mitarbeiter muss man den persönlichen Einsatz der Justiz hier in Lübbecke wirklich loben. Das geht nur mit einem klasse Team!“ Die Besetzung der Richterstellen an den Amtsgerichten richtet sich nach den Geschäftsvorfällen im Vorjahr und wird auf einen Stichtag berechnet. „Dieses Verfahren kann je nach Gericht zu Über- und Unterbelastungen führen, die sich wohl nicht so einfach vermeiden lassen!“, bedauerte der Bundestagsabgeordnete.