Gesetzesänderungen im Familienrecht ab 2018

Das SPD-geführte Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in der vergangenen Wahlperiode viel für Familien und die Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht. Viele der beschlossenen Gesetzesänderungen und Reformen treten Anfang Januar 2018 in Kraft.

Der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post informiert über die wichtigsten Änderungen:

Mutterschutz

Im Jahr 2017 wurde das Mutterschutzrecht umfassend reformiert: Nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung gilt eine längere Schutzfrist. Zum 1. Januar 2018 treten noch weitere Änderungen in Kraft.

Vor allem gilt das Mutterschutzgesetz dann für mehr Frauen als bisher: Für Schülerinnen und Studentinnen gilt es, wenn sie ein Pflichtpraktikum absolvieren oder wenn ihre Ausbildungsstelle den Ort, die Zeit und den Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt. Auch Entwicklungshelferinnen, Frauen im Bundesfreiwilligendienst oder arbeitnehmerähnliche Selbstständige werden dann ausdrücklich durch das Mutterschutzgesetz geschützt.

Die Regelungen zum Verbot zur Nacht- und Sonntagsarbeit werden branchenunabhängig gefasst. Für die Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhr wird ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt.

Die Regelungen zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen für schwangere und stillende Frauen werden klarer und verständlicher. Außerdem erarbeitet ein neuer Ausschuss für Mutterschutz praxisnahe Empfehlungen zur Umsetzung des Mutterschutzes.

Familienleistungen

Das Kindergeld, der Kinderfreibetrag und der Unterhaltsvorschuss werden zum 1. Januar 2018 erhöht. Wer sich einen Überblick über die verschiedenen Familienleistungen verschaffen möchte, kann das neue Infotool Familie nutzen. Mit nur wenigen Klicks können Eltern ermitteln, auf welche Leistungen und Unterstützungsangebote sie voraussichtlich Anspruch haben. Auch auf die Frage, wo und wie Leistungen beantragt werden können, gibt das Infotool Antwort: https://infotool-familie.de

Unterhaltsvorschuss

Mit dem Unterhaltsvorschuss unterstützt der Staat Alleinerziehende und Kinder, wenn das andere Elternteil nicht oder unregelmäßig Unterhalt zahlt.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und steigt 2018:

für Kinder bis 5 Jahren von 150 auf 154 Euro monatlich, für Kinder von 6 bis 11 Jahren von 201 auf 205 Euro monatlich, für Kinder von 12 bis 17 Jahren von 268 auf 273 Euro monatlich.
Entgelttransparenzgesetz

Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit oder Entgelttransparenzgesetz ist im Juli 2017 in Kraft getreten.

Ab dem 6. Januar 2018 gilt der individuelle Auskunftsanspruch in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 Beschäftigten. Beschäftigte haben dann das Recht zu erfahren, nach welchen Kriterien und Verfahren ihr Lohn festgelegt wurde.

Dasselbe gilt für Tätigkeiten, die die Beschäftigten als gleich oder gleichwertig erachten. Außerdem können Beschäftigte erfahren, wie viel der Arbeitgeber für die Vergleichstätigkeit bezahlt. Dafür muss die Tätigkeit von mindestens sechs Personen des jeweils anderen Geschlechts ausgeübt werden. Die neue Transparenz soll helfen, ungerechtfertigte Entgeltunterschiede zu beseitigen.