Doppelverbeitragung bei der betrieblichen Altersvorsorge abschaffen
Das MT und die NW berichten in ihren aktuellen Ausgaben über die sog. Doppelverbeitragung bei der betrieblichen Altersvorsorge.
Seit 2004 müssen gesetzlich versicherte Rentner auf Vorsorgebezüge, die als Einmalzahlung geleistet werden, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen.
Vor einigen Wochen war ich beim Mindener Stammtisch der Direktversicherungsgeschädigten zu Gast, um mich über das Thema mit den Vereinsmitgliedern auszutauschen.
Nach dem Treffen waren wir einhelliger Meinung, die Doppelverbreitragung bei der betrieblichen Altersversorgung muss abgeschafft werden.