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Steinkohleregionen dürfen nicht auf ein Abstellgleis geschoben werden

Gestern Abend hat die NRW-Landesgruppe auf ihrer Sitzung den Beschluss „Steinkohleregionen dürfen nicht auf ein Abstellgleis geschoben werden“ zur weiteren inhaltlichen Ausgestaltung des „Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen“ gefasst.

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