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“Das neue Aufstiegs-BAföG – Weiterbildung macht Karriere”

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – auch Meister-BAföG oder Aufstiegs-BAföG genannt – spielt in Deutschland eine zentrale Rolle bei der Stär- kung der beru ichen Bildung und bei der Gewinnung quali zierter Fachkräfte.

Das Aufstiegs-BAföG unterstützt (förderungsfähige) Fortbildungsveranstaltungen von Fachkräften aus Handwerk, Industrie, Handel oder Sozialberufen. Sie alle haben einen Rechtsanspruch auf nanzielle Unterstützungsleistungen während ih- rer Aufstiegsfortbildung. Bezuschusst werden einkommensunabhängig die Kosten einer Weiterbildung und bei Vollzeitmaßnahmen auch der Lebensunterhalt.

In der Vergangenheit haben rund 171.000 Frauen und Män- ner jährlich diese staatliche Förderung genutzt – rund 42 Prozent für Vollzeitlehrgänge, 58 Prozent für eine Fortbildungsmaßnahme in Teilzeit.

Aktuelles Faltblatt der SPD-Fraktion “Das neue Aufstiegs-BAföG – Weiterbildung macht Karriere”

Neueste Ausgabe der “Fraktion intern”

In der neuen Ausgabe der “Fraktion intern” geht es um den Syrienkonflikt, Strompolitik, das Meister-Bafög, das Girokonto für alle, modernere Einkommensteuererklärungen, Verbraucherschutz, Leiharbeit und vieles mehr.

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MdB Achim Post begrüßt dritte Novelle des Meister-BAföG

Attraktives Meister-BAföG für mehr berufliche Aufstiege

img_1614-1.jpegDer Deutsche Bundestag hat am 26. Februar 2016 die dritte Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes – das so genannte Meister-BAföG – beschlossen. Damit wurden zum 1. August 2016 spürbare Leistungsverbesserungen in der beruflichen Aufstiegsfortbildung zum Meister, Techniker und Fachwirt auf den Weg gebracht.

Der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD): „Vor dem Hintergrund des anhaltend hohen Bedarfs an beruflich hochqualifizierten Mitarbeitern in Deutschland wird die Weiterbildung von Fachkräften immer wichtiger. Die beschlossene Novelle senkt die Hürden zur Aufnahme einer Aufstiegsfortbildung. Sie ist damit eine konkrete Hilfe für angehende Meister.“

„Durch die Novelle wird der Zuschussanteil zu den Kosten der Fortbildung von 30,5 auf 40 Prozent angehoben.“, so MdB Post. Dadurch wird die finanzielle Belastung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer beruflichen Aufstiegsfortbildung deutlich verringert. Die Novelle hat insgesamt ein Jahresvolumen von rund 90 Millionen Euro im Jahr – damit steigern Bund und Länder ihre gemeinsame Bezuschussung zur Aufstiegsfortbildung deutlich.

Nach der grundständigen Ausbildung in einem Beruf können angehende Meister weiterhin Leistungen in Anspruch nehmen, um sich weiter zu qualifizieren. Die Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sollen die finanziellen Einbußen, etwa durch Lohnausfall während der Qualifizierungsmaßnahme, abmildern und so den Fachkräften die Entscheidung zur Weiterbildung erleichtern.