Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz informiert über Rechte für Verbraucherinnen und Verbraucher
Jede und jeder profiert direkt vom Verbraucherschutz. Als Verbraucherinnen und Verbraucher schließen wir alle im Alltag eine Vielzahl von Verträgen ab. Manchmal passiert es aber auch, dass wir uns überrumpeln lassen und einen Vertrag schließen, den wir später bereuen – z. B. wenn uns ein Vertreter zu Hause besucht oder wir auf der Straße von einem Verkäufer angesprochen werden. Aber auch das Einkaufen im Internet oder Bestellungen aus einem Versandhandelskatalog können mit besonderen Gefahren und Risiken verbunden sein, da wir die Ware vor Vertragsschluss nicht sehen und uns auf die Abbildungen und Angaben des Unternehmens verlassen müssen.
Gesetzliche Regelungen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gefahren und Risiken schützen. Die Gesetze zur Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie gelten in allen EU-Mitgliedsstaaten. „Damit gibt es in weiten Bereichen des Verbrauchervertragsrechts europaweit einheitliche Regelungen, die den Verbraucherschutz weiter stärken“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD).