Wir streichen § 219a ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch!

Mit der Streichung des Paragraphen 219a StGB schaffen wir ein Relikt aus der Kaiserzeit ab. Künftig können Ärzt:innen über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Damit haben Frauen einen freien und sachgerechten Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche. Das ist insbesondere für ungewollt schwangere Frauen wichtig, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können. Gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode passen wir den Rechtsstaat an unsere fortschrittliche, verantwortungsbewusste und vielfältige Gesellschaft an.