BVWP: Ablehnung Neubaustrecke durch die Porta

NRW-Landesgruppe der SPD im Bundestag unterstützt Forderungen aus OWL

Foto: © Oliver Krato & Annette Koroll

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Die NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion hat sich in ihrer gestrigen Sitzung auf sechs überregional bedeutende Schienenprojekte festgelegt. Dazu gehört auch die Strecke Hannover-Bielefeld. Achim Post und Stefan Schwartze warben innerhalb der Landesgruppe um Unterstützung für ihre Forderung, der vom Bundesverkehrsministerium geplanten Neubaustrecke mit Schienentunnel zwischen Porta Westfalica und Echtorf (Bückeburg) eine Absage zu erteilen. Dieser Forderung schloss sich die SPD-Landesgruppe an.

Das Bundesministerium solle den Einwänden aus der Region Rechnung tragen und den 4-gleisigen Ausbau der Strecke Minden-Haste voran treiben anstatt der wesentlich teureren Neubaustrecke zwischen Echtorf und Porta Westfalica (inkl. Tunnel) einen vordringlichen Bedarf einzuräumen.

„Durch die Umsetzung eines solchen Projektes würde ein Milliardengrab geschaffen, so Stefan Schwartze. „Eine tatsächliche absehbare Realisierung bezweifele ich.“

Achim Post: „Ich freue mich über die einhellige Unterstützung der NRW-Landesgruppe. Die bisherige Planung ist verkehrspolitisch unsinnig und ökologisch nicht vertretbar.“

Mit diesem Votum gestärkt werden Schwartze und Post am 29. April in das Treffen mit dem Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Enak Ferlemann, gehen. Gemeinsam mit Kollegen der Unions-Fraktion im Bundestag aus Wahlkreisen entlang der Trasse Bielefeld-Hannover werden die Abgeordneten ihre Positionen dem Verkehrsministerium zum Ausdruck bringen und den Ausbau der Strecke Minden-Haste einfordern.

Hintergrund:

Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grund-lage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen.

Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die am Montag, den 21.03.2016, begonnene sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung (www.bvwp2030.de).

Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis En-de Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zu-nächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.

Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und natur-schutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.