Neues ElterngeldPlus ab 1. Juli 2015

Informationsbroschüre des Bundesfamilienministeriums

Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, können jetzt vom neuen ElterngeldPlus profitieren. Dieses ersetzt wie das bisherige Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens. Für Eltern, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten möchten, gilt: Wenn sie sich in vier aufeinanderfolgenden Monaten Beruf und Kinderbetreuung partnerschaftlich teilen, erhalten sie mit dem Partnerschaftsbonus jeweils vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus.

Gleichzeitig wird die Elternzeit deutlich flexibler. Mütter und Väter können nun 24 statt wie bisher 12 Monate der Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes nehmen.

Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Achim Post: „Mit dem ElterngeldPlus und der neuen Elternzeit verbessern wir die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bieten auch Unternehmen im Mühlenkreis neue Perspektiven bei der Personalplanung und der Fachkräftesicherung.“

Das Bundesfamilienministerium hat eine Broschüre „Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit“ herausgegeben. In dieser wird umfassend über die aktuellen gesetzlichen Regelungen informiert. Gleichzeitig ist der Gesetzestext des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz enthalten.

Interessierte können sich die Broschüre gern kostenlos im Büro von MdB Achim Post, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Telefon: 030/227 74 813, Fax: 030/227 76 813, E-Mail: achim.post@bundestag.de oder unter www.bmfsfj.de bestellen.