Beharrlichkeit zahlt sich aus: Mühlenkreis wird dauerhaft um 14,790 Millionen Euro entlastet

Mit gut 14,790 Millionen Euro wird der Kreis Minden-Lübbecke ab dem Jahr 2018 durch den Bund entlastet, teilt der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD) mit. Dies geht aus ersten Berechnungen der NRW-Landesregierung hervor, die den Bezirksregierungen jetzt vorgelegt wurden. „Die SPD zeigt sich wieder mal als starker und verlässlicher Partner der Kommunen. Mit der dauerhaften jährlichen Entlastung wird ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrages umgesetzt, für das die SPD lange gekämpft hat“, so MdB Post.

Der Bund hatte im Zuge der Koalitionsvereinbarung zugesagt, die Kommunen jährlich um 5 Milliarden Euro zu entlasten. Nach zähen Verhandlungen haben sich Bund und Länder am 16. Juni auf einen Verteilungsschlüssel verständigt, der sich aus einer Kombination aus kommunaler Umsatzsteuerbeteiligung (2,4 Mrd. Euro), Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose (1,6 Mrd. Euro) und Umsatzsteuer der Länder (1 Mrd. Euro) ergibt.

Während der Kreis Minden-Lübbecke mit einem Volumen von rund 4,999 Millionen Euro vor allem von der erhöhten Beteiligung an den Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose profitiert, erhalten die kreisangehörigen Gemeinden einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer in Höhe von rund 9,791 Millionen Euro.

Neben dieser dauerhaften Entlastung der Kommunen werden in den Jahren 2016 bis 2018 auch die flüchtlingsbedingten Mehrkosten bei den Kosten der Unterkunft (KdU) vom Bund übernommen. Dabei handelt es sich um bundesweit 2,6 Milliarden Euro. Der Anteil Nordrhein-Westfalens beträgt 85 Millionen Euro in 2016, 191 Millionen Euro in 2017 und 276 Millionen Euro in 2018, wie aus dem Schreiben des NRW-Innenministeriums zu entnehmen ist.

Achim Post abschließend: „Wir dürfen unsere Städte und Gemeinden mit der Mehrbelastung durch den Flüchtlingszuzug nicht alleine lassen. Ich freue mich deshalb über einen weiteren Schritt zur Entlastung der Kommunen. Aber wir sind noch lange nicht am Ziel: Der Bund bleibt in der Pflicht!“