Für eine gute und menschenwürdige Pflege – Die Gesetze zur Stärkung der Pflege

Der Deutsche Bundestag hat heute das Pflegestärkungsgesetz I beschlossen. Es soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Mit dem Gesetz werden viele Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige auch im Kreis Minden-Lübbecke möglich.

„Die Menschen wollen in Würde und möglichst in ihrer gewohnten Umgebung alt werden“, sagt der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD):„Mit dem neuen Gesetz leisten wir dazu einen großen Beitrag. Die Pflegeleistungen werden insgesamt um vier Prozent erhöht, der Wohngruppenzuschlag und die Zuschüsse für den barrierefreien Wohnungsbau ausgebaut und die Betreuung in den Pflegeeinrichtungen verbessert.“

Weitere Verbesserungen sind zum Beispiel die flexibleren Möglichkeiten für Angehörige, eine Auszeit in Form der Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, oder die Erhöhung der Pflegehilfsmittel. „Diese und andere Maßnahmen werden unmittelbar positive Auswirkungen auf die Lebenssituation von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigenim Mühlenkreis haben“, sagt Achim Post weiter.

Im Rahmen der parlamentarischen Beratung konnte die SPD-Bundestagsfraktion durchsetzen, dass Pflegeeinrichtungen gestärkt werden, die Tariflöhne bezahlen. „Tariflöhne dürfen künftig bei Vergütungsverhandlungen zwischen Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen sowie Sozialhilfeträgern nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden“, erläutert MdB Post.

Mit einem Pflegezeitgesetz soll die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessert werden. Auch dieses Gesetz will der Bundestag noch in diesem Jahr beschließen, damit es zum 1. Januar 2015 in Kraft treten kann. „Damit wollen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlasten, die kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren müssen“, stellt Achim Post dar. Sie können dafür eine bezahlte Auszeit von maximal zehn Tagen nehmen.

Außerdem ist ein Pflegeberufegesetz in Vorbereitung. Geplant ist eine Pflegeausbildung mit einem einheitlichen Berufsabschluss. Damit sollen vor allem die Aufstiegschancen in Pflegeberufen verbessert werden.

Des Weiteren sollen mit dem Pflegestärkungsgesetz II noch in dieser Wahlperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. Dadurch soll die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen einerseits und mit kognitiven und psychischen Einschränkungen (insbesondere Demenzkranke) andererseits wegfallen. Anstatt der heutigen drei Pflegestufen soll es künftig fünf Pflegegrade geben.

Achim Post abschließend: „Eine menschenwürdige Pflege ist und bleibt für uns alle eine der größten Aufgaben in unserer Gesellschaft. Daran müssen wir weiter arbeiten.“