Besserer Schutz für Paketboten

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag dieser Woche zahlreiche Verbesserungen für die Paketbotinnen und Paketboten beschlossen. Paketdienste müssen künftig dafür haften, wenn Nachunternehmer sich nicht an die gesetzlichen Regeln halten.

Die Arbeitsbedingungen in Teilen der Paketbranche sind bisher nicht akzeptabel. Überlange Arbeitszeiten und ein Stundenverdienst unter Mindestlohn sind an der Tagesordnung. Die wenigen großen Paketdienste arbeiten mit einer großen Zahl von Nachunternehmen zusammen. Viele der Paketboten und Paketbotinnen sind zudem als Scheinselbstständige beschäftigt und werden so um den Arbeitgeberanteil für Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung betrogen.

„Wir nehmen die Paketdienste jetzt in die Pflicht: Wenn ein Nachunternehmen gegen die Regeln verstößt, haftet der Auftraggeber dafür“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD). Auf diese Weise haben wir schon der Ausbeutung in der Baubranche und der Fleischwirtschaft einen Riegel vorgeschoben.

Das Gesetz soll pünktlich zum Weihnachtsgeschäft in Kraft treten, wenn das Paketaufkommen am größten ist. „Das ist auch für uns in Minden-Lübbecke eine gute Nachricht“, so Achim Post weiter, „denn mit dem Gesetz sind Regelungen geschaffen worden, dass unsere Pakete zu besseren Bedingungen als bisher geliefert werden.“