Achim Post zur 10. Konferenz der SPD-Bundestagsfraktion mit Werkstatträten

Bereits zum zehnten Mal fanden sich am Montag dieser Woche auf Einladung der SPD-Bundestagsfraktion über 200 Vertreterinnen und Vertreter der Werkstatträte aus dem ganzen Bundesgebiet zusammen, um über die künftigen Vorhaben der Großen Koalition zur Verbesserung der Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen zu sprechen. Im Vordergrund standen die Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes sowie die Stärkung der Rechte der Werkstatträte.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, ist nach wie vor der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt. Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Achim Post: „Wir haben uns deshalb vorgenommen, die Übergänge zwischen den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und dem ersten Arbeitsmarkt zu flexibilisieren.“ Auch die Schaffung eines unbürokratischen Rückkehrrechtes in die Werkstatt für Menschen mit Behinderungen sei in diesem Zusammenhang geplant.

Im Mühlenkreis betreiben die Diakonischen Werkstätten Minden mit Standorten in Minden und Petershagen, die Lübbecker Werkstätten gGmbH mit Standorten in Lübbecke und Stemwede und die Diakonische Stiftung Wittekindshof mit Standorten in Espelkamp und Bad Oeynhausen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Insgesamt verfügt der Kreis Minden-Lübbecke über 15 Werkstattstandorte für Menschen mit Behinderungen.

Neben den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen werden jedoch weitere Angebote zur Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt benötigt. Achim Post berichtet: „In einem ersten Schritt werden deshalb die Integrationsbetriebe in den nächsten drei Jahren mit 150 Millionen Euro aus der Ausgleichsabgabe zusätzlich unterstützt. So wird der Ausbau der Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt vorangetrieben.“

In den Werkstätten selbst sollen die Rechte der Beschäftigten mittels einer Änderung der Werkstättenmitwirkungsverordnung gestärkt werden, indem die Werkstatträte zukünftig auch Mitbestimmungsrechte erhalten. Achim Post: „Weiterhin wird die Anzahl der Werkstatträte von maximal sieben auf maximal dreizehn erhöht, bessere Freistellungsmöglichkeiten geschaffen und Frauenbeauftragte eingesetzt.“