SPD setzt wichtige Änderung durch: Tariflohn beim „Sozialen Arbeitsmarkt“

Der Einsatz hat sich gelohnt: Die SPD hat gegen die Unionsparteien durchgesetzt, dass sich der Lohnkostenzuschuss beim „Sozialen Arbeitsmarkt“ am Tariflohn und nicht am gesetzlichen Mindestlohn orientiert.
Dies ist auch im Sinne der tarifgebundenen Unternehmen geschehen. Damit wird eine  mögliche Benachteiligung gegenüber tarifungebundenen Unternehmen vermieden.
Es gibt weitere Verbesserungen am Gesetzentwurf, so können nun Menschen teilnehmen, die sechs Jahre Leistungen nach SGB II bezogen haben. Bisher waren hier sieben Jahre Leistungsbezug vorgesehen. Menschen in Familien mit Kindern und Menschen mit Behinderungen können nach fünf Jahren Leistungsbezug gefördert werden.
Das Teilhabechancengesetz wird am diesem
Donnerstag vom Deutschen Bundestag in zweiter und dritten Lesung beraten.