Recht auf Brückenteilzeit

Manchmal will man oder muss man beruflich kürzertreten. Wegen Kindern, eines Pflegefalls oder einfach mal für sich. Wir haben die Brückenteilzeit eingeführt. Ab 1.1. kann man unter bestimmten Bedingungen in Teilzeit wechseln – mit der Garantie, in den Vollzeitjob zurückkehren zu können. Das ist Politik für ein solidarisches Land.

Weitere Infos: www.spdfraktion.de/arbeit