Corona-Hilfsseite für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen im Mühlenkreis

Liebe Kleinstunternehmer*innen und Soloselbstständige,

wir wollen Ihnen Unterstützung für die Vorbereitung der Antragsstellung anbieten und weitere Infos geben.

Die SPD-Abgeordneten im Mühlenkreis

Hilfsprogramme

Direkte Finanzspritzen

Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmer*innen und kleine Familienbetriebe, die gerade kaum Kredite bekommen, können je nach Größe der Belegschaft für drei Monate 9.000 (bis 5 Angestellte) bis 15.000 Euro (bis zu 10 Angestellte) erhalten. Der Zuschuss ist nicht zurückzuzahlen. Das soll unbürokratisch funktionieren, Antragsteller*innen müssen nur versichern, dass sie durch Corona wirtschaftliche Schwierigkeiten (Existenzbedrohung beziehungsweise Liquiditätsengpass) haben. Ausgeführt wird das Sofortprogramm über die Länder, die zudem oft eigene Hilfsprogramme aufgelegt haben, die kombiniert werden können. Der Bund stellt für diese Soforthilfe 50 Milliarden Euro bereit. Außerdem werden die Insolvenzregeln geändert: Wer aufgrund von Corona in den nächsten Monaten in Zahlungsschwierigkeiten gerät, muss vorerst keine Insolvenz anmelden.

Leichter Zugang zur Grundsicherung

Selbstständige (und Angestellte) können ab sofort leichter Grundsicherung erhalten, so dass ihr Lebensunterhalt und der Verbleib in der eigenen Wohnung in der Krise trotz Verdienstausfall gesichert werden. Antragsteller*innen müssen in den nächsten Monaten weder Vermögensverhältnisse offenlegen noch ihr Vermögen antasten.

FAQ

Gefördert werden gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen, Solo-Selbstständige, Angehörige der Freien Berufe, einschließlich Künstler*innen, mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) gestellt werden, die

  • wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen/Freiberufler/Selbstständige tätig sind,
  • ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben,
  • bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und
  • ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.

Hilfskredite sind ab sofort über die Hausbank zu beantragen– oder auch eine andere Geschäftsbank, Sparkasse, Genossenschaftsbank, Direktbank, Bausparkasse, Versicherung oder ein Finanzvermittler. Wichtig: Die direkte Beantragung bei der KfW ist nicht möglich.

Bei der KfW finden Sie einen Finanzierungspartner in wenigen Schritten.

Für mittelgroße Firmen wird ein unbegrenztes Kreditprogramm über die staatliche Förderbank KfW bereitstehen. Große Unternehmen sollen notfalls auch durch Verstaatlichungen gerettet werden. Die Bundesregierung will ihnen milliardenschwere Garantien geben und Schuldtitel übernehmen. Die Firmen in Deutschland können zudem ihre Steuern später begleichen.

Wie begründe ich die Wirtschaftslage  bzw. den Liquiditätsengpass?

Sicher ist es für die Bearbeitung Ihres Antrages hilfreich, die gleiche Sprache des BMWI  zu verwenden. Das erleichtert den Antragsprüfern möglicherweise die Arbeit.

Dazu findet Sie hier die Eckpunkte des Soforthilfe-Programms des BMWI.

Die dort verwendeten Formulierungen lassen sich gut für die eigene Begründung nutzen.

Wichtig: Schadenseintritt nach dem 11. März 2020!

Achten Sie bitte darauf, dass alle Auslöser für den Schaden nach dem 11.03.2020 datiert sind.

Also müssen alle Stornos von Aufträgen, Absagen von Auftraggebern, Forderungsausfälle von Rechnungsstellung für Lieferungen und Leistungen, Mahnungen etc. nach dem 11.03.2020 datiert sein.

Fristen für die Antragstellung der Soforthilfe NRW

Ab Freitag (27. März 2020) können die Anträge online gestellt werden. Die Anträge werden auch am Wochenende von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der jeweiligen Bezirksregierung bearbeitet. Die Anträge müssen bis zum 30. April gestellt werden.

  • Amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
  • Handelsregisternummer oder andere Registernummer sowie das zugehörige Amtsgericht
  • Steuernummer des Unternehmens und Steuer-ID eines der Eigentümer
  • Bankverbindung für die Auszahlung
  • Anzahl der Beschäftigten
  • Eine sogenannte De-Minimis-Erklärung ist nicht erforderlich.
  • Für die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der Stichtag der 31. Dezember 2019. Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitbeschäftigte:

    • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
    • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
    • Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
    • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
    • Der/Die Unternehmer/in selbst ist mitzuzählen.
    • Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi erläutert in einem FAQ für Solo-Selbstständige, welche Hilfen beschlossen und geplant sind, welche aktuellen rechtlichen Bedingungen gelten und was auf dieser Grundlage konkret getan werden kann.
    • Sie leiden als Künstler*in, Publizist*in oder abgabepflichtiges Unternehmen unter Einnahmeausfällen durch abgesagte Veranstaltungen, zurückgegebene Tickets etc.? Die Künstlersozialversicherung (KSK) gibt wichtige Tipps.
    • Lässt sich die Schätzung des gemeldeten voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens im laufenden Jahr nicht verwirklichen, weil zum Beispiel Aufträge storniert werden, besteht jederzeit die Möglichkeit, der KSK die geänderte Einkommenserwartung zu melden. Mit diesem Formular können Sie Ihr Jahreseinkommen korrigieren.

    FAQ zur Grundsicherung (ergänzendes ALG II)

    Formularpool

    Stand: 27.03.2020 – 13:20 Uhr