Corona-Hilfsseite für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen im Mühlenkreis
Liebe Kleinstunternehmer*innen und Soloselbstständige,
wir wollen Ihnen Unterstützung für die Vorbereitung der Antragsstellung anbieten und weitere Infos geben.
Die SPD-Abgeordneten im Mühlenkreis
Hilfsprogramme
WIE WERDEN UNTERNEHMEN UNTERSTÜTZT, DIE VON DER CORONA-KRISE BETROFFEN SIND?
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Die Bundesregierung will kleine, mittelständische und große Unternehmen mit Krediten stützen – und zwar unbegrenzt. Um die Liquidität der Unternehmen zu verbessern, werden darüber hinaus die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerschulden erleichtert. Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird bis Ende 2020 verzichtet.
Außerdem wurden die Voraussetzungen für die Kredite der staatlichen Förderbank KfW massiv gelockert und Konditionen verbessert, um möglichst vielen Unternehmen jeder Größe schnell und wirksam zu helfen.
Auch wurden zusätzliche KfW-Sonderprogramme aufgelegt. Der Höchstkreditbetrag liegt je Unternehmensgruppe bei 1 Milliarde Euro. Es werden verschiedene Laufzeiten von bis zu 5 Jahren angeboten.
Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen, können einen KfW-Unternehmerkredit beantragen. Für jüngere Unternehmen, die noch nicht seit fünf Jahren bestehen, steht der ERP-Gründerkredit zur Verfügung.
WAS IST FÜR SOLO-SELBSTSTÄNDIGE, KLEINSTUNTERNEHMER*INNEN UND KLEINE FIRMEN GEPLANT?
Direkte Finanzspritzen
Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmer*innen und kleine Familienbetriebe, die gerade kaum Kredite bekommen, können je nach Größe der Belegschaft für drei Monate 9.000 (bis 5 Angestellte) bis 15.000 Euro (bis zu 10 Angestellte) erhalten. Der Zuschuss ist nicht zurückzuzahlen. Das soll unbürokratisch funktionieren, Antragsteller*innen müssen nur versichern, dass sie durch Corona wirtschaftliche Schwierigkeiten (Existenzbedrohung beziehungsweise Liquiditätsengpass) haben. Ausgeführt wird das Sofortprogramm über die Länder, die zudem oft eigene Hilfsprogramme aufgelegt haben, die kombiniert werden können. Der Bund stellt für diese Soforthilfe 50 Milliarden Euro bereit. Außerdem werden die Insolvenzregeln geändert: Wer aufgrund von Corona in den nächsten Monaten in Zahlungsschwierigkeiten gerät, muss vorerst keine Insolvenz anmelden.
Leichter Zugang zur Grundsicherung
Selbstständige (und Angestellte) können ab sofort leichter Grundsicherung erhalten, so dass ihr Lebensunterhalt und der Verbleib in der eigenen Wohnung in der Krise trotz Verdienstausfall gesichert werden. Antragsteller*innen müssen in den nächsten Monaten weder Vermögensverhältnisse offenlegen noch ihr Vermögen antasten.
FAQ
WER WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen, Solo-Selbstständige, Angehörige der Freien Berufe, einschließlich Künstler*innen, mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) gestellt werden, die
- wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen/Freiberufler/Selbstständige tätig sind,
- ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben,
- bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und
- ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.
WIE BEANTRAGEN SOLO-SELBSTSTÄNDIGE UND KLEINSTUNTERNEHMEN KREDITE?
Hilfskredite sind ab sofort über die Hausbank zu beantragen– oder auch eine andere Geschäftsbank, Sparkasse, Genossenschaftsbank, Direktbank, Bausparkasse, Versicherung oder ein Finanzvermittler. Wichtig: Die direkte Beantragung bei der KfW ist nicht möglich.
Bei der KfW finden Sie einen Finanzierungspartner in wenigen Schritten.
Für mittelgroße Firmen wird ein unbegrenztes Kreditprogramm über die staatliche Förderbank KfW bereitstehen. Große Unternehmen sollen notfalls auch durch Verstaatlichungen gerettet werden. Die Bundesregierung will ihnen milliardenschwere Garantien geben und Schuldtitel übernehmen. Die Firmen in Deutschland können zudem ihre Steuern später begleichen.
WIE BEGRÜNDE ICH DIE WIRTSCHAFTSLAGE BZW. DEN LIQUIDITÄTSENGPASS?
Wie begründe ich die Wirtschaftslage bzw. den Liquiditätsengpass?
Sicher ist es für die Bearbeitung Ihres Antrages hilfreich, die gleiche Sprache des BMWI zu verwenden. Das erleichtert den Antragsprüfern möglicherweise die Arbeit.
Dazu findet Sie hier die Eckpunkte des Soforthilfe-Programms des BMWI.
Die dort verwendeten Formulierungen lassen sich gut für die eigene Begründung nutzen.
WORAUF MUSS GEACHTET WERDEN?
Wichtig: Schadenseintritt nach dem 11. März 2020!
Achten Sie bitte darauf, dass alle Auslöser für den Schaden nach dem 11.03.2020 datiert sind.
Also müssen alle Stornos von Aufträgen, Absagen von Auftraggebern, Forderungsausfälle von Rechnungsstellung für Lieferungen und Leistungen, Mahnungen etc. nach dem 11.03.2020 datiert sein.
Fristen für die Antragstellung der Soforthilfe NRW
Ab Freitag (27. März 2020) können die Anträge online gestellt werden. Die Anträge werden auch am Wochenende von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der jeweiligen Bezirksregierung bearbeitet. Die Anträge müssen bis zum 30. April gestellt werden.
WELCHE INFORMATIONEN SIND FÜR DEN ANTRAG WICHTG?
WIE WIRD DIE MITARBEITERZAHL BERECHNET?
Für die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der Stichtag der 31. Dezember 2019. Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitbeschäftigte:
- Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
- Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
- Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
- Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
- Der/Die Unternehmer/in selbst ist mitzuzählen.
WAS GESCHIEHT, WENN UNTERNEHMEN VOR AUSZAHLUNG VON LIQUIDITÄTSHILFEN DIE INSOLVENZ DROHT?
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Um zu verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen, wird gehandelt: Wer aufgrund von Corona in den nächsten Monaten in Zahlungsschwierigkeiten gerät, muss bis zum 30.09.2020 keine Insolvenz anmelden.
AN WEN KÖNNEN SICH KÜNSTLER*INNEN UND SOLO-SELBSTSTÄNDIGE WENDEN?
- Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi erläutert in einem FAQ für Solo-Selbstständige, welche Hilfen beschlossen und geplant sind, welche aktuellen rechtlichen Bedingungen gelten und was auf dieser Grundlage konkret getan werden kann.
- Sie leiden als Künstler*in, Publizist*in oder abgabepflichtiges Unternehmen unter Einnahmeausfällen durch abgesagte Veranstaltungen, zurückgegebene Tickets etc.? Die Künstlersozialversicherung (KSK) gibt wichtige Tipps.
- Lässt sich die Schätzung des gemeldeten voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens im laufenden Jahr nicht verwirklichen, weil zum Beispiel Aufträge storniert werden, besteht jederzeit die Möglichkeit, der KSK die geänderte Einkommenserwartung zu melden. Mit diesem Formular können Sie Ihr Jahreseinkommen korrigieren.
FAKTENBLATT ZUM "KFW-SONDERPROGRAMM"
BEITRAGSSTUNDUNGEN - SOZIALVERSICHERUNG
GRUNDSICHERUNG (ALG II)
FAQ zur Grundsicherung (ergänzendes ALG II)
KOMPAKTINFO DER NRWSPD-LT-FRAKTION ZU CORONA
FACTSHEET DER NRWSPD
Formularpool
- Antrag für “NRW-Soforthilfe 2020”
- Antrag „Sofortprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Krise“
- Antrag auf Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus(Per Post an das zuständige Finanzamt übermitteln oder über das Kontaktformular des jeweiligen Finanzamtes/Bitte darauf achten, dass das unterschriebene Formular komplett hochgeladen wurde!) Anleitung zur Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
Linkpool
- Informationen zur NRW-Soforthilfe
- Informationen der NRW.Bank
- Informationen der KfW
- Informationen des BMF zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen für betroffene Unternehmen
- Informationen der Bürgschaftsbank NRW
- Informationen zum Hilfsprogramm der Bundesregierung
- Informationen zum 25-Milliarden-Euro-Rettungsschirm des Landes NRW für die Wirtschaft
Stand: 27.03.2020 – 13:20 Uhr