Meine Einnahmen und Ausgaben als Abgeordneter
Als Bundestagsabgeordneter verfüge ich über folgende Einnahmen:
Die Abgeordnetenentschädigung (Diät) beträgt 10.591,70 € pro Monat (Stand 01.07.2023), die voll zu versteuern ist. Sie wird jährlich zum 1. Juli, entsprechend der Norminallohnentwicklung angepasst.
Als stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion erhalte ich eine zusätzliche prozentuale Aufwandsentschädigung, die voll zu versteuern ist.
Bundestagsabgeordnete erhalten kein Sitzungsgeld. Im Gegenteil, verpassen sie Abstimmungen oder Sitzungstage, etwa wegen Dienstreisen oder Krankheit, werden bis zu 200 € (unentschuldigtes Fehlen) bzw. bis zu 100 € (entschuldigtes Fehlen) pro Tag abgezogen:
- bei unentschuldigtem Fehlen an Sitzungstagen mit Plenum: 200 €
- bei unentschuldigtem Fehlen an Sitzungstagen ohne Plenum: 100 €
- bei entschuldigtem Fehlen an Sitzungstagen mit Plenum: 100 €
- bei entschuldigtem Fehlen an Sitzungstagen ohne Plenum 100 €
- bei ärztlich nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit, Aufenthalt in einem Krankenhaus oder Sanatorium 20 €
- bei unentschuldigt versäumter namentlicher Abstimmung oder Wahl mit Namensaufruf bzw. Wahlausweis (es muss jedoch eine Eintragung in die Anwesenheitsliste an diesem Tag vorliegen): 100 €
Amtsausstattung als Bundestagsabgeordneter
Die Kostenpauschale beträgt für jeden Abgeordneten 4.725,48 € (Stand 01.01.2023) und ist steuerfrei. Sie wird für mandatsbezogene Ausgaben gewährt, etwa für die Miete des Wahlkreisbüros in Minden, Informationen der Öffentlichkeit (Druckkosten, Veranstaltungen, Website), weitere Reisekosten, Publikationen, Porto, Repräsentationsaufgaben.
Die Aufwandspauschale ist steuerfrei und ihre Verwendung muss nicht einzeln gegenüber der Bundestagsverwaltung nachgewiesen werden, so dass die Abgeordneten sie zweckgemäß frei verwenden können, aber umgekehrt auch kein Verwaltungsaufwand entsteht.
Als Abgeordneter erhalte ich Büroräume in einer der Liegenschaften des Deutschen Bundestags in Berlin. Für dieses und für mein Wahlkreisbüro erhalte ich für die Dauer der Abgeordnetentätigkeit ebenfalls Mobiliar und Computer. Andere Kosten der beiden Büros (z.B. Porto, Büroausstattung Bürgerbüro) müssen von der steuerfreien Kostenpauschale bestritten werden.
Weiterhin bezahlt der Bundestag Büro- und Materialkosten in Höhe von bis zu 12.000 € im Jahr für Büromaterial, Software, technische Ausstattung, Fachzeitschriften, Briefpapier, etc. gegen die Vorlage von Einzelnachweisen.
Mitarbeiter/innen
Allen Bundestagsabgeordneten stehen monatlich 23.205 € (Arbeitnehmer-Brutto) zur Verfügung um meine Teams in Berlin und in Minden zu entlohnen. Aus dieser Pauschale können auch bestimmte Dienstreisen meiner Mitarbeiterinnen bezahlt werden. Ebenfalls aus den Mitteln meiner Mitarbeiterpauschale beteilige ich mich anteilig an den Personalkosten für MitarbeiterInnen der NRW-Landesgruppe.
Diese Mittel erhalte ich selbst nicht, sondern sie werden direkt von der Bundestagsverwaltung an die MitarbeiterInnen ausgezahlt.
Dienstreisen
Der Deutsche Bundestag stellt den Abgeordneten bestimmte Leistungen für Dienstreisen zur Verfügung, dazu zählen
– innerdeutsche Flüge im Rahmen der Abgeordnetentätigkeit
– Netzkarte der Deutschen Bahn (1. Klasse)
– Nutzung des Bundestags-Fahrdienstes in Berlin
Weitere mandatsbezogene Fahrtkosten (z.B. ÖPNV, Taxi, Auto) innerhalb des Wahlkreises und zu anderen Veranstaltungen müssen von der steuerfreien Kostenpauschale beglichen werden.
Altersentschädigung
Die Altersentschädigung der Abgeordneten schließt die Lücke in der Altersversorgung, die Abgeordneten dadurch entstehen, dass sie im Parlament tätig sind anstatt einer anderen Berufstätigkeit nachgehen zu können. Denn für die Abgeordneten werden während der Mandatszeit weder Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt noch gilt die Zeit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag als Dienstzeit im Sinne des Beamtenversorgungsrechts.
Die Altersentschädigung beträgt nach dem ersten Jahr 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung wird aktuell stufenweise auf das 67. Lebensjahr erhöht. Die Pension ist voll zu versteuern.
Sonstige Einnahmen/Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts:
- Mitglied des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – jährlich 6341,00 Euro (brutto)
- Ordentliches Mitglied im Prüfungsausschuss
- Stellv. Mitglied des Risiko- und Kreditausschusses
Funktionen/Tätigkeiten in Vereinen, Stiftungen und Partei
- ehrenamtliches Mitglied des Kuratoriums der Ev. Stiftung Ludwig-Steil-Hof, Espelkamp
- ehrenamtliches Mitglied des Politischen Beirates des Wirtschaftsforum der SPD e.V., Berlin