Keine Dividenden und Boni bei Staatshilfen

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Wir stützen Unternehmen und Betriebe, die wegen der Pandemie-Bekämpfung unverschuldet in Finanznot geraten mit gewaltigen Hilfsprogrammen. Wenn ein Unternehmen staatliche Hilfen in Anspruch nimmt, erwarten wir, dass sich dieses Unternehmen etwa bei unvermeidbaren Restrukturierungsmaßnahmen an Tariftreue und Mitbestimmung hält und sich eng mit Betriebsrat und Gewerkschaften abstimmt.

Im Interesse der eigenen Zukunftssicherung sollten diese Unternehmen bei den anstehenden Hauptversammlungen grundsätzlich auf die Ausschüttung von Gewinnen an Anteilseigner verzichten. Es ist auch nicht vermittelbar, wenn sich Manager aus diesen Firmen jetzt mit Boni bedienen oder Dividenden an Aktionäre ausgeschüttet werden. Wir wollen keine Steuergelder für Konzerne einsetzen, die Steuern in Steueroasen sparen. Dort wo es möglich ist, werden wir Staatshilfen an entsprechende Auflagen knüpfen.