Eine Frage der Gerechtigkeit: abschlagfreie Rente nach 45 Jahren

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Und täglich grüßt das Murmeltier: Von interessierter Seite wird wieder einmal die Abschaffung der abschlagfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren gefordert und dabei fälschlicherweise von der „Rente mit 63“ gesprochen. Die „Rente mit 63“ gibt es aber so schon lange nicht mehr.

Für den Rentenjahrgang 1960 liegt die Grenze beispielsweise mittlerweile bei 64 Jahren und 4 Monaten. In den kommenden Jahren steigt sie für spätere Rentenjahrgänge bis auf 65 Jahre an. Die abschlagfreie Rente nach einem langen Arbeitsleben ist keine soziale Wohltat, sondern die Menschen haben sie sich schlicht und einfach verdient. Es geht um diejenigen, die früh angefangen haben zu arbeiten, etwa Pflegekräfte, Verkäufer*innen, Handwerker*innen und Schichtarbeiter*innen.

Häufig wird die Forderung, den abschlagfreien Zugang abzuschaffen, mit dem Fachkräftemangel begründet. Dabei wird vergessen, dass seit dem 1. Januar 2023 alle Rentner*innen neben ihrer Altersrente so viel verdienen können, wie sie wollen – eine Hinzuverdienstgrenze gibt es seitdem nicht mehr. Das heißt, am Renteneintritt kann es gar nicht liegen, dass die Menschen nicht mehr arbeiten gehen. Es sind dann wohl doch die Arbeitsbedingungen, die Bezahlung und die eigene Gesundheit, die die Menschen veranlassen, auf einen Teil ihres Einkommens zu verzichten.

Mit der SPD-Fraktion wird es deshalb keine Abschaffung der Regelung der abschlagfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren geben. Das ist für uns eine Frage der Gerechtigkeit.