Vergütung von freigestellten Betriebsrät*innen sichern

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Wir stärken die betriebliche Interessenvertretung von Beschäftigten. Mit Änderungen beim Betriebsverfassungsgesetz, die wir in dieser Woche beschlossen haben, schaffen wir Klarheit und Sicherheit bei der Vergütung von freigestellten Betriebsrät*innen.

Betriebsrät*innen leisten wertvolle Arbeit und stärken unsere demokratischen Strukturen. Diesem Einsatz gebührt Anerkennung. Ihre Tätigkeit üben Betriebsrät*innen als Ehrenamt aus. Dafür erhalten sie eine Vergütung, die sich an der Vergütung vergleichbarer Beschäftigter orientiert.

Dieser Grundsatz zur Vergütung von Betriebsrät*innen ist durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) infrage gestellt worden. Die dadurch entstandene Unsicherheit beseitigen wir jetzt. Damit stellen wir sicher, dass sich die Lohnentwicklung freigestellter Betriebsrät*innen auch künftig an der Lohnentwicklung vergleichbarer Beschäftigter orientiert. So gewährleisten wir, dass sich Betriebsrät*innen weiterhin unabhängig und frei für die Interessen der von ihnen repräsentierten Arbeitnehmer*innen einsetzen können.