Vergütung von freigestellten Betriebsrät*innen sichern
Wir stärken die betriebliche Interessenvertretung von Beschäftigten. Mit Änderungen beim Betriebsverfassungsgesetz, die wir in dieser Woche beschlossen haben, schaffen wir Klarheit und Sicherheit bei der Vergütung von freigestellten Betriebsrät*innen.
Betriebsrät*innen leisten wertvolle Arbeit und stärken unsere demokratischen Strukturen. Diesem Einsatz gebührt Anerkennung. Ihre Tätigkeit üben Betriebsrät*innen als Ehrenamt aus. Dafür erhalten sie eine Vergütung, die sich an der Vergütung vergleichbarer Beschäftigter orientiert.
Dieser Grundsatz zur Vergütung von Betriebsrät*innen ist durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) infrage gestellt worden. Die dadurch entstandene Unsicherheit beseitigen wir jetzt. Damit stellen wir sicher, dass sich die Lohnentwicklung freigestellter Betriebsrät*innen auch künftig an der Lohnentwicklung vergleichbarer Beschäftigter orientiert. So gewährleisten wir, dass sich Betriebsrät*innen weiterhin unabhängig und frei für die Interessen der von ihnen repräsentierten Arbeitnehmer*innen einsetzen können.