“Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes war überfällig”

Foto: Adobepost

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Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen. Die geplanten Neuerungen orientieren sich an der 2006 beschlossenen UN-Behindertenrechtskonvention. Ziel ist es, den rund zehn Millionen Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Deutschland zu ermöglichen. Im Deutschen Bundestag wurde der Gesetzentwurf bereits in einer ersten Aussprache diskutiert.

Der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD): „Es war überfällig, dass neben einem modernen Bundesteilhabegesetz nun auch die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes angepackt wird. Ziel des neuen BGG ist vor allem, sprachliche und bauliche Hürden in staatlichen Behörden zu beseitigen.“ Dies bedeute zum Beispiel, dass die Behörden bei Bedarf ihre Dokumente in ‚Leichter Sprache‘ bereitstellen müssen. Dies helfe insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten im Alltag, so MdB Achim Post.

Außerdem werden zukünftig bauliche Barrieren nicht nur bei Neubauten vermieden. Auch in Bestandsbauten sollen sie ausgeglichen werden. Dabei wird eine neu einzurichtende Bundesfachstelle für Barrierefreiheit beratend unterstützen. Weiterhin können Menschen mit Behinderung in Zukunft ihre Rechte zunächst außergerichtlich einfordern. Dafür können sie sich bei einer Schlichtungsstelle melden, die zwischen der betroffenen Person und der Behörde vermittelt. Die Schlichtungsstelle wird bei der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung angesiedelt.

Der heimische Bundestagsabgeordnete: „Ich begrüße die Neuerungen im Behindertengleichstellungsgesetz, da diese die UN-Behindertenrechtskonvention weiter umsetzen. So kommen wir dem Ziel der gesellschaftlichen Gleichstellung näher.“