Bund unterstützt Kulturveranstaltungen mit neuem Sonderfonds in Höhe von 2,5 Milliarden Euro

Das Bundeskabinett hat heute einen neuen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Das berichtet der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD). Die Bundesregierung möchte Kulturveranstaltungen nach der langen Zeit der Pandemie damit wieder möglich machen. Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen sollen bald wieder anlaufen können.

Da der Wiederbeginn des kulturellen Lebens immer noch mit pandemiebedingten Unsicherheiten verbunden ist, soll der Sonderfonds Schutz vor Beschränkungen der Besucherzahlen und anderen Restriktionen und Risiken bieten. Der von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Kulturstaatsministerin Grütters (CDU) initiierte Fonds besteht zum einen aus einer Wirtschaftlichkeitshilfe und zum anderen aus einer Ausfallabsicherung.

Die Wirtschaftlichkeitshilfe bezieht sich auf kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung. Damit können Künstlerinnen und Künstler ebenso wie die Veranstalter nun den Wiederanlauf planen.

Für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden, sieht der Sonderfonds eine Ausfallabsicherung vor. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen. Im Falle einer pandemiebedingten Absage, Teilabsage, einer Reduzierung der Teilnehmerzahl oder einer Verschiebung übernimmt der Ausfallfonds maximal 80 Prozent der dadurch entstehenden Ausfallkosten.

Achim Post (SPD): „Mit dem neuen Sonderfonds unterstützt die Bundesregierung nicht nur die Menschen, die in Kulturberufen arbeiten, sondern auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für den ein lebendiger und vielschichtiger Kulturbetrieb unerlässlich ist.“

Weitere Informationen zur Antragsstellung und zu den Förderrichtlinien finden Sie auf der Webseite der Bundesregeierung oder auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums
unter:

Webseite der Bundesregierung
Webseite des Bundesfinanzministerium