“Es bewegt sich was in OWL”

MdB Schwartze und Post kommentieren den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans

Foto: © Oliver Krato & Annette Koroll

Am Mittwoch dieser Woche wurde der Arbeitsentwurf des Bundesverkehrswegeplans durch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegt. 30 Projekte aus Ostwestfalen-Lippe werden im Entwurf im Vordringlichen Bedarf priorisiert. Weitere fünf Projekte sind laufend und fest disponiert.

Der Vorsitzende der SPD-Region Ostwestfalen-Lippe Stefan Schwartze, MdB, und der Vorsitzende der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen in der SPD-Bundestagsfraktion Achim Post, MdB: „Die Bewertung der Projekte macht klar, welche Bedeutung diese nicht nur für die Region, sondern auch für die gesamte Netzplanung des Bundes haben.“

Die als Südtrasse bekannte Güterbahnlinie Löhne-Hameln-Elze wird im BVWP weder im Vordringlichen noch im Weiteren Bedarf aufgeführt. „Dies ist ein großer Erfolg“, so die beiden Abgeordneten, „allerdings ist der vierspurige Ausbau auf der Strecke Minden – Haste noch unklar. Hier besteht noch dringender Klärungsbedarf.“

Die beiden Abgeordneten abschließend: „Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten genau prüfen, in welcher Gestalt der Ausbau der Projekte erfolgen soll. Hierzu werden wir auf genauere Erklärungen seitens des Verkehrsministeriums drängen.“

Hintergrund:

Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die am Montag, den 21.03.2016, beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung (Link ab 21.03.: www.bvwp2030.de). Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.

Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.