Gesetzliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag dieser Woche das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Das Gesetz regelt die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu. Im parlamentarischen Verfahren haben sich die Koalitionspartner auf wichtige Verbesserungen geeinigt. Damit reagierten sie auf Kritikpunkte von Verbänden und Betroffenen.

„Ich freue mich, dass wir im parlamentarischen Verfahren noch nachbessern konnten“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD). Zusammen mit seinen Kollegen im Landtag, Inge Howe und Ernst-Wilhelm Rahe (beide SPD), hatte Achim Post im Spätsommer die Lebenshilfe in Minden und Lübbecke besucht, um über notwendige Verbesserungen im Gesetzentwurf zu sprechen.
Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass erwerbstätige Leistungsbezieher künftig mehr von Ihrem Einkommen und Vermögen behalten können. Zudem wird der Vermögensfreibetrag für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro angehoben. Damit werden die finanziellen Spielräume von vielen Werkstattbeschäftigten oder Beziehern von Blindenhilfe ausgeweitet.

Zudem soll das Wunsch- und Wahlrecht gegenüber dem Gesetzentwurf weiter gestärkt werden. Wünsche zur Wohnform und damit verbundenen Assistenzleistungen im Bereich der persönlichen Lebensgestaltung sollen besser berücksichtigt werden. Ambulantes Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen hat Vorrang, wenn Betroffene dies wünschen.

Beschlossen wurde auch, dass die jetzigen Zugangsregelungen der Eingliederungshilfe bis zum Jahr 2023 in Kraft bleiben und erst nach einer wissenschaftlichen Untersuchung und Erprobung neu gefasst werden. „Eine neue Gesetzesregelung darf auf keinen Fall zum Nachteil für aktuelle Leistungsbezieher werden oder den Zugang zu Leistungen einschränken“, so MdB Post.

MdL Ernst-Wilhelm Rahe zum Bundesteilhabegesetz: „Durch unseren Beschluss im Landtag haben wir die notwendigen Positionen in die Berliner Verhandlungen eingebracht. Das war nun erfolgreich.“ Seine Kollegin Inge Howe ergänzend: „Ich freue mich besonders, dass das Wunsch- und Wahlrecht zum selbstbestimmten Wohnen gestärkt und durch das neue Bundesgesetz auch das nordrhein-westfälische Inklusionsstärkungsgesetz untermauert wird.“

Die Abgeordneten abschließend: „Klar ist, dass wir mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention noch lange nicht am Ziel sind. Das Gesetz ist ein erster wichtiger Schritt. Wir werden den weiteren Prozess auch in den kommenden Jahren kritisch begleiten.“