Bund entlastet Länder und Kommunen: Minden-Lübbecke profitiert mit rund 13,2 Millionen Euro pro Jahr

img_2487-1.jpgMit insgesamt rund 20 Milliarden Euro wird der Bund die Länder und Kommunen bis 2019 unterstützen. Das hat der Deutsche Bundestag nun mit einem weiteren Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen entschieden, erklären die heimischen Abgeordneten Inge Howe, Ernst-Wilhelm Rahe und Achim Post (alle SPD).

MdB Achim Post: „Mit dem Gesetz setzen wir eines der prioritären Ziele des Koalitionsvertrags um: die Entlastung der Kommunen bei Sozialausgaben um 5 Milliarden Euro jährlich ab 2018.“ Die Verteilung der 5 Milliarden erfolgt durch eine Kombination aus kommunaler Umsatzsteuerbeteiligung (2,4 Mrd. Euro), Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose (1,6 Mrd. Euro) und Umsatzsteuer der Länder (1 Mrd. Euro). „Als SPD-Bundestagsfraktion hätten wir uns einen Verteilungsschlüssel gewünscht, der noch gezielter strukturschwache Kommunen entlastet“, so MdB Post.


Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten nach Berechnungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes eine jährliche Entlastung von etwa 1,24 Milliarden Euro. Darin enthalten sind 217 Millionen Euro, die zunächst über die Umsatzsteuer an das Land NRW fließen, aber ungeschmälert über die Schlüsselmasse der Gemeindefinanzierungsgesetze an die Kommunen weitergegeben werden. Dies hat die rot-grüne Landesregierung bereits im Juli dieses Jahres beschlossen.

Die übrigen Gelder fließen über die kommunale Umsatzsteuerbeteiligung und die Kosten der Unterkunft direkt an die Kreise, Städte und Gemeinden. Für den Mühlenkreis bedeutet das eine direkte Entlastung von 13,164 Millionen Euro jährlich.

Die Entlastung teilt sich folgendermaßen auf: Die Kreisverwaltung Minden-Lübbecke profitiert mit einem Volumen von 4,999 Millionen Euro jährlich von der erhöhten Beteiligung an den Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden erhalten einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer in Höhe von rund 8,2 Millionen (Espelkamp: 1.043.000 €; Hille: 246.000 €; Hüllhorst: 304.000 €; Lübbecke: 1.067.000 €; Minden: 2.917.000 €; Petershagen: 338.000 €; Porta Westfalica: 1.153.000 €; Preußisch Oldendorf: 244.000 €; Rahden: 377.000 €; Stemwede: 476.000 €).

MdB Post abschließend: „Mit dem Gesetz haben wir zusätzlich noch eine jährliche Integrationspauschale von je 2 Milliarden Euro für die Jahre 2016 bis 2018 an die Länder beschlossen. Zudem wird der Bund die vollständige Übernahme der Unterkunftskosten für anerkannte, arbeitslose Flüchtlinge in Höhe von voraussichtlich 2,6 Milliarden Euro für die Jahre 2016 bis 2018 übernehmen.“ Zusammen mit der Erhöhung der sozialen Wohnungsbaumittel um je 500 Millionen Euro für 2017 und 2018 kommt die beachtliche Summe von knapp 20 Milliarden Euro zustande, die bis 2019 an Länder und Kommunen fließen soll.