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Gesetzliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag dieser Woche das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Das Gesetz regelt die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu. Im parlamentarischen Verfahren haben sich die Koalitionspartner auf wichtige Verbesserungen geeinigt. Damit reagierten sie auf Kritikpunkte von Verbänden und Betroffenen.

„Ich freue mich, dass wir im parlamentarischen Verfahren noch nachbessern konnten“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD). Zusammen mit seinen Kollegen im Landtag, Inge Howe und Ernst-Wilhelm Rahe (beide SPD), hatte Achim Post im Spätsommer die Lebenshilfe in Minden und Lübbecke besucht, um über notwendige Verbesserungen im Gesetzentwurf zu sprechen.
Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass erwerbstätige Leistungsbezieher künftig mehr von Ihrem Einkommen und Vermögen behalten können. Zudem wird der Vermögensfreibetrag für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro angehoben. Damit werden die finanziellen Spielräume von vielen Werkstattbeschäftigten oder Beziehern von Blindenhilfe ausgeweitet.

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