Persönliche Erklärung zur Abstimmung zum Bundesschienenwegeausbaugesetz

Meine persönliche Erklärung nach § 31 GO BT zur Abstimmung über von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (Tagesordnungspunkt 30b der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 02.12.2016)

Achim Post (Minden) (SPD): Der vorliegende Gesetzentwurf sieht im „Bedarfsplan für die Bundesschienenwege“ (Anlage 1 zu § 1 des BSWAG) als Maßnahme des Vordringlichen Bedarfs das Vorhaben Nr. 13 „ABS/NBS Hannover-Bielefeld“ (ABS = Ausbaustrecke / NBS = Neubaustrecke) vor. Eine ergänzende Fußnote soll den Einwendungen, insbesondere aus der Region Ostwestfalen-Lippe, Rechnung tragen. Durch die Formulierung „ohne Querung Seelze-Süd und ohne Tunnel Jakobsberg unter der Maßgabe, dass die für einen Deutschland-Takt erforderliche Fahrzeitverkürzung von voraussichtlich acht Minuten erreicht wird“ sollen die Befürchtungen der Städte Minden und Porta Westfalica sowie der Kommunen entlang einer potentiellen Tunnelstrecke ausgeräumt werden.

Die betroffenen Kommunen und Kreise in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sowie der Regionalrat Detmold sprechen sich schon seit Jahren übereinstimmend für eine Engpassbeseitigung auf der Bahnstrecke Bielefeld-Hannover durch den Ausbau der vorhandenen zweigleisigen Schienentrasse auf vier Gleise im Streckenabschnitt
Lindhorst-Löhne aus. Auch die Verkehrsministerien Nordrhein-Westfalens und Niedersachsens haben sich im Verfahren zum Bundesverkehrswegeplan und zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) deutlich für den Ausbau der bestehenden Strecke eingesetzt.

Gleichwohl bliebe es trotz der Fußnote im neuen BSWAG möglich, die vorhandene Strecke nicht auszubauen und stattdessen eine Neubaustrecke zwischen der Landesgrenze Niedersachsen/NRW und Porta Westfalica umzusetzen. Eine Neubaustrecke ist aber meiner Meinung nach vor allem aus landschaftlichen, städtebaulichen, verkehrs- und umweltpolitischen Gründen untragbar. Auch die bislang angesetzten Kosten von rd. 1,885 Mrd. Euro sind aufgrund der massiven Eingriffe in die Landschaft so hoch, dass der Ausbau statt eines Neubaus keine höheren Kosten erwarten lässt, sondern eher zu einer Kostenverringerung führen wird.

Allein eine geänderte Vorhabenbeschreibung als Vorhaben Nr. 13 „ABS/NBS Hannover-Lindhorst / ABS Lindhorst-Löhne“ hätte zwingende Bindungswirkung für die Bundesregierung und den Vorhabenträger Deutsche Bahn.

Auch wenn das Gesetz eines der wichtigsten verkehrspolitischen Projekte des Parlaments in dieser Legislaturperiode ist, ist es mir als Abgeordneter aus der Region Ostwestfalen-Lippe aus den zuvor genannten Gründen und nach Abwägung aller Aspekte nicht möglich, den zur Abstimmung stehenden Entwurf zu unterstützen. Deshalb stimme ich gegen diesen Gesetzentwurf.