Das Mindener Tageblatt hat mir “3 Fragen..” zu der Forderung nach “Reparationszahlungen an Griechenland” gestellt (Ausgabe vom 18.03.2015) , die ich auch gerne als “Standpunkt” beantworte:
Alle Bundesregierungen haben sich zur deutschen Kriegsschuld und zu den schweren Kriegsverbrechen in Griechenland bekannt. Nach dem deutsch-griechischen Vertrag von 1960, dem “Zwei-plus-Vier-Vertrag” und der “Charta von Paris” bestehen aus der Sicht der heutigen Bundesregierung keine Reparationsansprüche gegenüber dem heutigen Deutschland.
Ich befürchte, dass die Forderungen nach Reparationszahlungen mit der Diskussion über Wege aus der Eurokrise vermischt wird und dies zu einer Emotionalisierung der Debatte führt. Dies ist nicht zielführend und wir müssen uns deshalb auf die zentralen Probleme konzentrieren. Hier ist Griechenland gefordert – Die Regierung muss konkrete Lösungsvorschläge zur Überwindung der Krise vorlegen.
In der Debatte wird auch der Vorwurf gemacht, dass die damalige Bundesregierung unter Helmut Kohl beim “Zwei-plus-Vier-Vertrag” getrickst hat. Dies sehe ich nicht so.
Der Vertrag regelt die Wiedervereinigung der Bundesrepublik mit dem Staatsgebiet der damaligen DDR und die Souveränität des wiedervereinigten Deutschlands. Reparationszahlungen oder andere Ansprüche werden explizit nicht im Vertragswerk genannt.
Aber wie bei vielen völkerrechtlichen Fragen gibt es auch bei der Frage nach “Reparationszahlungen oder anderen Ansprüchen” unterschiedliche juristische Auffassungen.